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alleinreisende Eltern mit Kind
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Alleinreisende Eltern mit Kind

Besondere Bedingungen für Alleinreisende mit Kind

Alleinreisende Eltern mit Kind

Es bestehen besondere Ein- und Ausreisebestimmungen für alleinreisende Elternteile oder auch Großeltern. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für euch:

1. Rechtliche Vorgaben und Dokumente

Alleinreisende Elternteile, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, benötigen in vielen Ländern zusätzliche Dokumente, um die Erlaubnis des anderen Elternteils nachzuweisen. Dazu gehören:

  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils (schriftlich, oft mit beglaubigter Unterschrift)
  • Kopie des Ausweises des anderen Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes, um die Verwandtschaft nachzuweisen
  • Sorgerechtsnachweis, falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat

 

2. Länderspezifische Vorschriften

Jedes Land hat eigene Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen mit nur einem Elternteil. Beispiele:

  • EU-Staaten: In vielen EU-Ländern ist eine formlose Einverständniserklärung ausreichend, manche verlangen eine offizielle Beglaubigung.
  • USA/Kanada: Hier wird häufig eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung gefordert.
  • Südafrika: Sehr strenge Regeln; eine vollständige beglaubigte Einverständniserklärung, Geburtsurkunde und ggf. weitere Dokumente sind erforderlich.

Alle aktuellen Informationen sind auf der Seite des Außenministeriums zu finden.

3. Empfohlene Dokumente für eine problemlose Reise

Um Schwierigkeiten an der Grenze oder beim Boarding zu vermeiden, sollten alleinreisende Elternteile idealerweise folgende Dokumente mitführen: ✔ Reisepass/Personalausweis des Kindes
✔ Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils
✔ Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils
✔ Geburtsurkunde des Kindes
✔ Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend)
✔ Übersetzung der Dokumente (wenn das Zielland eine andere Sprache spricht)

4. Sonderregelungen für unverheiratete oder geschiedene Eltern

Falls das alleinige Sorgerecht besteht, muss dies mit einer amtlichen Urkunde belegt werden (z. B. Gerichtsbeschluss):

  • Wenn der andere Elternteil verstorben ist, sollte eine Sterbeurkunde mitgeführt werden.
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht muss der nicht mitreisende Elternteil schriftlich zustimmen.

5. Fluggesellschaften und Zollkontrollen

Viele Fluggesellschaften verlangen eine schriftliche Einverständniserklärung, besonders bei Langstreckenflügen. Einige Länder führen bei der Einreise verstärkte Kontrollen durch, um Kindesentführungen zu verhindern.

6. Besonderheit: Alleinreisende Kinder mit Großeltern

Alleinreisende Großeltern, die mit ihren Enkeln reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, eine Kopie der Ausweise der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Kindes, um die Verwandtschaft nachzuweisen.

In einigen Ländern kann eine notariell beglaubigte Zustimmung erforderlich sein. Es ist ratsam, sich vorab bei der Botschaft des Ziellandes über die genauen Bestimmungen zu informieren.

7. Download "Vollmacht für allein reisende Kinder"

Hier geht’s zum Download in > Englisch

Weitere Sprachen findet ihr hier: ÖAMTC

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